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Psychiatrie Offenburg vor 4 Monaten, 3 Wochen
Offenburg, 05.08.2024. Psychische Gesundheit ist zu einem Thema geworden, das in der Öffentlichkeit viel Aufmerksamkeit erfährt. Gerade die Prävention psychischer Erkrankungen rückt zunehmend in den Vordergrund. Auch Arbeitgeber und Schulen übernehmen Verantwortung für die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen und setzen auf Aufklärung und Vorsorge.
Aber was tun, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt? Wer ist dann zuständig? Je nach Schwere und Ausprägung der vorliegenden psychischen Erkrankung, können Menschen in Deutschland ambulant, teilstationär oder auch stationär versorgt werden. Doch gerade der Gedanke an einen Aufenthalt in einer stationären Psychiatrie, führt bei Betroffenen noch immer häufig zu Verunsicherung. „Man hört tatsächlich immer noch von Zwangsunterbringungen, geschlossenen Stationen und Zwangsmaßnahmen in Psychiatrien“, berichtet Mahnaz Nadjie, Leitung des Pflege- und Erziehungsdienstes der MEDICLIN Klinik an der Lindenhöhe in Offenburg. „Das löst natürlich Ängste aus.“
Kritische Auseinandersetzung mit Zwangsmaßnahmen notwendig
„Die moderne Psychiatrie hat allerdings das Ziel, Zwangsmaßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren und perspektivisch abzuschaffen“, berichtet Volker Schmidt, stellvertretender Leiter des Pflege- und Erziehungsdienstes im Erwachsenenbereich.
Denn auch wenn es verhältnismäßig selten vorkommt: In bestimmten Krisensituationen können während eines stationären psychiatrischen Aufenthalts Zwangsmaßnahmen tatsächlich erforderlich sein. Eine kritische Auseinandersetzung ist dabei unumgänglich. „Zwangsmaßnahmen stellen immer einen einschneidenden Eingriff in die persönliche Freiheit und Unversehrtheit dar und können für die Betroffenen belastend oder sogar traumatisierend sein“, erklärt Christian Meier, stellvertretender Leiter des Pflege- und Erziehungsdienstes im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. „Mit ‚Betroffene‘ meine ich dabei übrigens nicht nur die Patient*innen, sondern ebenso die Pflegefachkräfte und die behandelnden Ärzt*innen. Denn auch für sie sind solche Situationen belastend.“
Die Zusammenarbeit zwischen Mediziner*innen, Pflegefachkräften und Therapeut*innen in psychiatrischen Einrichtungen sowie der Polizei ist dabei von großer Bedeutung. Dabei muss man jedoch stets abwägen: Wie weit darf die Polizei in die medizinische Fürsorge eingreifen? Wann können Patient*innen nicht mehr im Sinne des eigenen Wohlergehens entscheiden? Und wann darf medizinisches Personal Entscheidungen für Patient*innen übernehmen?